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Wann ist eine Zahnspange medizinisch notwendig?
Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Index namens IOTN (Index of Orthodontic Treatment Needs) festgestellt. Dieser Index nimmt eine Einteilung der Zahnfehlstellung in die Schweregrade IOTN 1 bis 5 vor. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 besteht eine medizinische Notwendigkeit und somit ein Anspruch auf die Gratiszahnspange.
Wenn die Fehlstellung geringer als ist als IOTN 4 oder 5 eingestuft wird?
In diesem Fall ist eine Gratis-Zahnspange nicht möglich.
Wer die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange nicht erfüllt, kann einen Antrag auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der OÖGKK stellen, der individuell geprüft wird.
Andere Versicherung prüfen auch ob ein Kostenzuschuss bewilligt wird.
Wo erhält mein Kind in OÖ die Gratis-Zahnspange, ohne dass ich privat dazu zahlen muss?
Nur bei Kieferorthopäden, die einen Kassenvertrag mit der OÖGKK haben, sogenannten Vertragskieferorthopäden.
Wird im Gegensatz dazu ein Nicht-Vertragspartner, also ein Zahnarzt/Kieferorthopäde ohne Gratiszahnspange- Kassenvertrag in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung der Gratiszahnspange bei der Versicherung einzuholen.
Die Versicherung übernimmt dann für die gesamte Behandlung mit der Zahnspange nicht 100% sondern 80% der Kosten.
Das heißt ein Selbstbehalt von 20%, derzeit € 910, muss vom Patienten für die Zahnspange selbst bezahlt werden.
Weiters ist noch eine mögliche Kostendifferenz auf die Zahnregulierung des Wahlarztes vom Patienten zu tragen.